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Fiat-Abgasskandal: Wohnmobil-Käufer darf Fahrzeug behalten – kleiner Schadenersatz

Im Fiat-Abgasskandal wurde ein weiteres verbrauchfreundliches Urteil gefällt.

Händler muss Minderwert zahlen

Einen sogenannten kleinen Schadensersatz konnte jetzt ein Wohnmobilbesitzer geltend machen. Das Landgericht Stade hat entschieden, dass ein Wohnmobil-Händler einem geschädigten Dieselfahrer eine Kaufpreisminderung zahlen muss (Urteil vom 17.08.2021, Az. 2 O 175/21).

Der Kläger kaufte im Juli 2019 einen Camper des Herstellers Pilot. Das Fahrzeug enthält einen Fiat Ducato-2,3-Liter-Motor, in dem eine unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Händler wurde zur Zahlung einer Kaufpreisminderung in Höhe von 25 Prozent (17.875 Euro) verurteilt. Der Kläger darf das Fahrzeug behalten.

Verbraucherfreundliche Wende

Das Wohnmobil befand sich noch in der zweijährigen Gewährleistung. Deshalb wurde neben Fiat Chrysler Automobiles Italy auch gegen den Händler geklagt. Das Verfahren gegen Fiat Chrysler läuft weiter. Das Urteil gegen den Händler ist noch nicht rechtskräftig.

Am 6. Juli 2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Möglichkeit einer Kaufpreisminderung (kleiner Schadensersatz) für rechtens erklärt (Az. VI ZR 40/20). Wie hoch die Summe bei einem kleinen Schadensersatz genau ist, müsse dabei immer im Einzelfall geklärt werden.

Für Diesel-Geschädigte bedeuten diese Urteile eine sehr verbraucherfreundliche Wende. Verbraucher haben jetzt die Möglichkeit, sich im Fiat-Abgasskandal zu wehren ohne ihre Fahrzeuge, an denen meist auch viele Erinnerungen hängen, abzugeben.

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