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Abgasskandal? Geld zurück! Millionen Fahrzeuge betroffen. Wertverlust ohne Grenzen, Fahrverbote und Stillegungen.
Handeln Sie jetzt. Wir machen Ihre Schadensersatzforderung rechtlich geltend!
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Ihre Verbraucherrechte zu stärken ist unser primäres Anliegen.
UNSERE KANZLEI

Das zeichnet uns aus

VRS-Legal steht
für Expertise im Verbraucherrecht

Wir zeichnen uns durch eine mehrjährige Expertise und eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung in ver­schiedenen Bereichen des Verbraucherrechts aus.

Die Kanzlei mit Sitz in München hat sich auf den Widerruf von Lebens­ver­sicherungen spe­zia­lisiert und vertritt Mandanten bundesweit.

Ein weiterer wichtiger Fokus liegt beim Abgasskandal. Mit über 400.000* geprüften Fällen konnten wir bereits etliche Forderungen auf Schadenersatz geltend machen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren auch Sie von unserer Erfahrung in der Geltend­machung Ihrer Verbraucherrechte.

Höhere Auszahlungen durch Widerruf

Fakten zum Widerruf der Lebensversicherung

Sie haben eine Lebensversicherung im Zeitraum 1994 bis 2007 abgeschlossen und über mehrere Jahre einbezahlt? Im Ergebnis ist jedoch kaum Zuwachs vorhanden? Wir kennen bereits Ihre Antwort auf die letzte Frage. Sie haben nicht ansatzweise die Leistung erhalten, die Ihren Erwartungen entspricht und deswegen suchen Sie nach einer Lösung für dieses Problem.

Im Gegensatz zur Kündigung führt der Widerruf der Lebensversicherung dazu, dass der Versicherungsvertrag von Anfang an als nicht zustande gekommen anzusehen ist. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Rücker­stattung der oftmals hohen Abschluss- und Verwaltungskosten bestehen. Ferner hat die Versicherung die Beiträge aus den eingezahlten Nutzungen (Zinsen und Fondsgewinne) heraus­zugeben.

Gemäß aktueller Zahlen weisen mehr als 108 Millionen Lebens­versicherungsverträge Formfehler auf. Bei diesen Formfehlern handelt es sich oftmals um Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Aufgrund dessen besteht für Verbraucher ein unbefristetes Recht zum Widerruf.

aktiv, gekündigt oder abgelaufen

Widerruf auch bei bereits gekündigten, abgelaufenen und aktiven Verträgen noch möglich

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Möglichkeit zum Widerruf von Lebensversicherungen (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11; Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14 und Az. IV ZR 448/14). Betroffen sind insbesondere Verträge, die im Zeitraum 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. Aber auch Verträge mit Einmalprämie, deren Vertragsschluss nach 2007 datiert ist, können noch widerrufen werden.

Die Anfechtbarkeit ergibt sich primär aufgrund von Fehlern bei der Widerrufsbelehrung. Ferner können fehlende oder fehlerhafte Verbraucherinformationen zu einem zeitlich unbefristeten Widerrufsrecht führen.

Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben oder diese schon abgelaufen ist, können wir Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber Versicherungen geltend machen.

Dabei erwirken wir nicht nur die Auszahlung der gezahlten Prämien, sondern auch zusätzlich eine Herausgabe von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Nutz­ungserträgen. Je nach Versicherungsvertrag ergeben sich dabei bis zu höhere Auszahlungen.

 

Aktiver Vertrag

Lebensversicherungen mit aktiver Restlaufzeit können von uns widerrufen werden.

Gekündigter Vertrag

Lebensversicherungen, die bereits gekündigt wurden, widerrufen wir vollumfänglich rückwirkend für Sie.

Abgelaufener Vertrag

Ist Ihre Lebensversicherung bereits ausgelaufen, ist der Widerruf ebenfalls möglich.

Keine Gebühren. Hohe Renditen.

So profitieren Sie vom Widerruf

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung durch unsere erfahrenen Anwälte, die bereits eine Vielzahl von Lebensversicherungen widerrufen haben*.

Wenn unsere Prüfung ergibt, dass Ihr Lebensversicherungsvertrag widerrufbar ist und sich die Rückabwicklung des Vertrags für Sie auch als wirtschaftlich sinnvoll darstellt, machen wir mit Ihrer Zustimmung die Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Gebühren. Sie können unsere Dienstleistung aber auch ohne Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen von uns vermittelten Prozesskostenfinanzierer.

Im Nachfolgenden finden Sie die wichtigsten Fakten für Ihr Recht zum Widerruf:

  • Ihre Lebensversicherung wurde im Zeitraum 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen. Oder Sie haben einen Vertrag nach 2007 mit Einmalprämie geschlossen.
  • Der Widerruf ist für aktive, abgelaufene und gekündigte Verträge möglich.
  • Die damalige Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft und entsprach somit nicht den gesetzlichen Anforderungen.

60 Millionen €*

durch Widerruf

089 954 2866 0

Kostenlose Erstberatung
30000

GEPRÜFTE LEBENSVERSICHERUNGEN*

60000000

EURO DURCH WIDERRUF*

Lernen Sie unser Team kennen

Wir setzen uns täglich für die Stärkung Ihrer Verbraucherrechte ein

Unsere Anwälte verfügen über tiefgreifende Kenntnisse im Versicherungsrecht sowie über jahrelange Expertise, besonders in Bezug auf den Widerruf von Lebens­versicherungen sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal. Wir setzen uns für Ihre Verbraucherrechte ein und Ihre rechtlichen Interessen stehen für uns stets an erster Stelle. Wir bieten Ihnen ein sehr hohes Service-Level und schätzen die persönliche Ebene zu unseren Klienten. Gern sind wir für Ihr Anliegen da und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen – per E-Mail oder am Telefon.

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