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Lebensversicherung widerrufen

Lebensversicherung widerrufen

Das zeichnet uns aus

Anwälte mit Expertise im Versicherungsrecht

Unsere Anwälte zeichnen sich durch eine mehrjährige Expertise im Versicherungsrecht mit Schwerpunkt Verbraucherrecht aus.

Die Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München hat sich auf den Widerruf von Lebensver­sicherungen spezialisiert und vertritt Mandanten bundesweit.

Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung an. Sie kommunizieren stets mit einem persönlichen Ansprechpartner bei uns.

Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren auch Sie von unserer Erfahrung im Hinblick auf den Widerruf Ihrer Lebensversicherung.

Höhere Auszahlungen durch Widerruf

Fakten zum Widerruf der Lebensversicherung

Wenn es um die Rendite Ihrer Lebensversicherung geht, ist diese meistens nur spärlich. Horrende Verwaltungsgebühren und Provisionen führen oft dazu, dass der eingezahlte Betrag sogar teilweise unterschritten wird.

Deshalb erwägen viele Versicherungsnehmer die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung. Eine Kündigung führt allerdings fast ausnahmslos zu erheblichen Verlusten für den Versicherungsnehmer.

Manche Versicherungsnehmer versuchen in Folge der ungünstigen Entwicklung ihre Lebensversicherung zu verkaufen. Doch auch hier ist meist nur ein wenig mehr als der Rückkaufswert möglich.

Wir sind bestens vertraut mit all diesen Problemen und bieten eine pragmatische Lösung, die Ihre wirtschaftlichen Interessen angemessen berücksichtigt: Den Widerruf der Lebens­­ver­sicherung.

aktiv, gekündigt oder abgelaufen

Widerruf auch bei bereits gekündigten, abgelaufenen und aktiven Verträgen noch möglich

Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Lebensversicherungen widerrufen werden (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11; Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14 und Az. IV ZR 448/14). Betroffen sind vor allem Verträge, die zwischen 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. Auch Verträge mit Einmalprämie, deren Vertragsschluss nach 2007 datiert ist, können noch widerrufen werden.

Die Angreifbarkeit ergibt sich primär aufgrund von Fehlern bei der Widerrufsbelehrung. Ferner können fehlende oder fehlerhafte Verbraucherinformationen zu einem zeitlich unbefristeten Widerrufsrecht führen.

Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben oder diese schon abgelaufen ist, können wir Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber Versicherungen geltend machen.

Dabei können wir nicht nur die Auszahlung der gezahlten Prämien erwirken, sondern auch zusätzlich eine Herausgabe von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Nutzungs­erträgen.

Aktiver Vertrag

Lebensversicherungen mit aktiver Restlaufzeit werden von uns widerrufen und rückabgewickelt.

Gekündigter Vertrag

Lebensversicherungen, die bereits gekündigt wurden, widerrufen wir vollumfänglich rückwirkend für Sie.

Abgelaufener Vertrag

Sollte ihre Lebensversicherung bereits ausgelaufen sein, ist der Widerruf ebenfalls rechtswirksam.

Kostenlose Erstberatung

So profitieren Sie vom Widerruf

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung durch unsere erfahrenen Anwälte, die bereits eine Vielzahl von Lebensversicherungen widerrufen haben.

Wenn unsere Prüfung ergibt, dass Ihr Lebensversicherungsvertrag widerrufbar ist und sich die Rückabwicklung des Vertrages für Sie auch als wirtschaftlich sinnvoll darstellt, machen wir mit Ihrer Zustimmung die Ansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutz­versicherung regelmäßig die Gebühren. Sie können unsere Dienstleistung aber auch ohne Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen von uns vermittelten Prozesskostenfinanzierer.

Im Nachfolgenden finden Sie die wichtigsten Fakten für Ihr Recht zum Widerruf:

  • Ihre Lebensversicherung wurde im Zeitraum 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen. Oder Sie haben einen Vertrag nach 2007 mit Einmalprämie geschlossen.
  • Der Widerruf ist für aktive, abgelaufene und gekündigte Verträge möglich.
  • Die damalige Widerspruchsbelehrung ist fehlerhaft und entsprach somit nicht den gesetzlichen Anforderungen.

60 Millionen €

durch Widerruf*

089 954 2866 0

Kostenlose Erstberatung

Die häufigsten Fragen zum Widerruf

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen

In der Vergangenheit haben wir zu bestimmten Themen eine Vielzahl von Anfragen bekommen. Hier listen wir die wichtigsten Fragen und Antworten auf. Gern beantworten wir Ihre individuellen Fragen bei einer kostenlosen Erstberatung. Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)89 954 2866 0.

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Von den Lebensversicherungsverträgen, die in der Zeit vom 24.07.1994 bis 31.12.2007 zum Abschluss kamen, weisen ca. 80% Formfehler auf.

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Die häufigsten Fehler erfolgten primär beim Vertragsabschluss. Viele Versicherungen haben den Versicherungsnehmer fehlerhaft belehrt. Hinzu kamen Verbraucherinformationen, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.

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Die Widerrufsfrist erlischt aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht nur unbefristet, sondern auch rückwirkend. Sollten Sie Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben oder auch wenn diese bereits ausgelaufen ist, können unsere Anwälte Ihr Widerrufsrecht nachträglich bei den Versicherungen geltend machen, um eine Nachzahlung zu erwirken.

Lernen Sie unser Team kennen

Wir setzen uns täglich für die Stärkung Ihrer Verbraucherrechte ein

Unsere Anwälte verfügen über tiefgreifende Kenntnisse im Versicherungsrecht sowie über jahrelange Expertise, besonders in Bezug auf den Widerruf von Lebens­versicherungen. Wir setzen uns für Ihre Verbraucherrechte ein und Ihre rechtlichen Interessen stehen für uns stets an erster Stelle. Wir bieten Ihnen ein sehr hohes Service-Level und schätzen die persönliche Ebene zu unseren Klienten. Gern sind wir für Ihr Anliegen da und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen – per E-Mail oder am Telefon.

*Durch die Mitarbeiter der Kanzlei und Partnerkanzlei erzielt.