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Wann ist der Widerruf meiner Lebens- oder Rentenversicherung möglich?

Wann genau kann eine Lebensversicherung widerrufen werden? Die Rechtsanwälte von VRS-Legal klären auf.

70 bis 80 Prozent der Verträge sind fehlerhaft

Ein Großteil aller Lebens- oder Rentenversicherungsverträge kann auch nach langer Laufzeit selbst heute noch mit einem Plus (sog. Mehrertrag) widerrufen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verträge noch aktiv, bereits gekündigt oder ausgelaufen sind. Betroffen sind kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen sowie private Rentenversicherungen.

Der Widerruf ist immer dann zulässig und möglich, wenn der Versicherer seinen Vertragspartner nicht oder nicht ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht belehrt hat. Dabei enthalten 70 bis 80 Prozent aller von uns geprüften Lebens- und Rentenversicherungen Fehler in den Widerrufsbelehrungen.

Widerruf auf noch Jahre nach Abschluss möglich

Der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht in Deutschland hat in mehreren Urteilen entschieden: Versicherungsverträge können widerrufen werden, wenn die Versicherung den Versicherungsnehmer nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt hat (u.a. Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11; Urteile vom 29.07.2015, Az. IV ZR 384/14 und Az. IV ZR 448/14).

Mit diesen einschneidenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Verbrauchern bei der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherungen enorm gestärkt. Verträge können auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden.

Eingezahlte Beiträge bei Widerruf zurück

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt z.B. dann vor, wenn die Widerrufsbelehrung vollständig gefehlt hat oder wenn sie einen falsch angegebenen Fristbeginn enthält. Darüber hinaus gibt es noch weitere Belehrungsmängel, die zu einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und zu einem „ewigen Widerrufsrecht“ führen.

Bei erfolgreichem Widerruf erhält der Versicherungsnehmer seine eingezahlten Beiträge zurück sowie auch die angefallenen Zinsen und die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers. Der Versicherer darf allenfalls die Kosten für eventuelle Risikobeiträge einbehalten.

Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten

Trotz dieser Rechtslage stimmen die Versicherungen einer Rückabwicklung häufig nicht sogleich zu und lehnen einen ausgesprochenen Widerruf ab. In diesen Fällen können unsere spezialisierten Rechtsanwälte behilflich sein.

Dazu können Sie Ihre Versicherungsunterlagen digital bei uns einreichen. Nach für Sie kostenloser und unverbindlicher Prüfung der Unterlagen beraten wir Sie – ebenfalls kostenlos und unverbindlich – über die Erfolgsaussichten eines Widerrufs Ihrer Lebensversicherung.

Sofern Ihre Lebens- oder Rentenversicherung widerrufbar ist und Sie mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche einverstanden sind,

  • versenden wir den Widerruf
  • übernehmen wir die weitere Korrespondenz mit der Versicherung
  • und setzen Ihre Rückabwicklungsansprüche bei Bedarf auch gerichtlich durch.

Zudem kümmern wir uns um die Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder durch einen Prozesskostenfinanzierer.

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