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Lebensversicherungen müssen Fondsverluste belegen

Was hat es mit Fondsverlusten beim Widerruf von fondsgebundenen Lebensversicherungen auf sich?

Was tun bei ungünstiger Fondsentwicklung?

Infolge des Widerrufs von Lebensversicherungen haben die Versicherungen den Versicherungsnehmern die Sparbeiträge zu erstatten. Hierbei berufen sich die Versicherer aber nur zu gerne auf eine ungünstige Fondsentwicklung, welche zu einer angeblichen Verringerung der Prämien geführt haben soll.

Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Versicherungen, bei denen die Beiträge (Prämien) in Investmentfonds fließen. Je nachdem, wie sich die Kurse entwickeln, steigt oder sinkt der Wert des Fonds.

Versicherungen verweigern Herausgabe der Beiträge

Entwickelt sich der Fond negativ, sinkt der Wert der Lebensversicherung. Diese Verluste wollen sich die Versicherungsunternehmen beim Widerruf anrechnen lassen. Sie verweigern dann die Herausgabe von eingezahlten Beiträgen, da Geld, das nicht mehr da ist, auch nicht mehr herausgegeben werden kann.

Argumentiert wird häufig, dass sich der Versicherungsnehmer bewusst für diese risikoreiche Variante der Lebensversicherung entschieden habe. Daher sei es nur gerecht, wenn er dieses Risiko auch beim Widerruf selbst tragen müsse.

Fondsverluste müssen belegt werden

Bestärkt wird dies durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der sich Fondsverluste grundsätzlich anspruchsmindernd auswirken. Doch Versicherungsunternehmen wiegen sich hier nicht ganz zu Recht in Sicherheit.

Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dies nur für nachweisbare Fondsverluste gilt. Nur, wenn das Versicherungsunternehmen die Fondsverluste vor Gericht auch belegen kann, sind die verlorenen Sparbeiträge nicht zu erstatten.

Gute Nachrichten für Verbraucher

Das heißt: Die Beiträge müssen so angelegt worden sein, dass alle Bewegungen nachvollziehbar und entsprechend nachweisbar sind. In der Praxis ist es allerdings oft so, dass Versicherungen die Beiträge so undurchsichtig angelegt haben, dass ein klarer Nachweis, wie und wo das Geld „verloren“ ging, gar nicht mehr möglich ist.

Mehrere Landes- und Oberlandesgerichte haben daher bereits Versicherungsunternehmen zur unverminderten Herausgabe der gezahlten Beiträge verurteilt, weil sie ihre Fondsverluste nicht mehr klar darlegen konnten.

Für Verbraucher, die ihre Lebensversicherung widerrufen wollen, sind das gute Nachrichten: Sie können beim Widerruf der Lebensversicherung ihre Beiträge vollständig zurückbekommen, auch wenn sich die Versicherung aufgrund von Fondsverlusten weigern sollte.

Wir von VRS-Legal kennen die einzelnen Versicherungsgesellschaften und deren vertragliche Gestaltungen. Wir wissen, ob und wie diese Schwierigkeiten bei der Nachweisbarkeit von Fondsverlusten haben werden. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen Ihre Versicherungsunterlagen dahingehend, ob für Sie die Möglichkeit besteht, Ihre Fondsverluste erstattet zu bekommen.

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